„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, bestimmt die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.
Der Gemeindekirchenrat ist das ehrenamtliche Leitungsgremium der Kirchengemeinde.
Die Mitglieder des GKRs werden für sechs Jahre gewählt. Gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Pfarrer, der von Amts wegen Mitglied ist, überlegen und beraten sie über alles, was die Gemeinde betrifft: z.B. von Personalbesetzungen, über bauliche Maßnahmen an Gebäuden bis dahin, auf welche inhaltlichen Schwerpunkte die Gemeinde in Zukunft besonderen Wert legen möchte.
Unser Gemeindekirchenrat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die schon lange dabei sind und viel Erfahrung mitbringen und solchen, die neu hinzugekommen sind und frischen Wind in unsere Runde bringen. Allen gemeinsam ist das Anliegen, das Gemeindeleben im Heilsbronnen zu fördern.
Redaktionelle Anmerkung: Die Aktualisierung der Seite nach den GKR-Wahlen 2022 ist noch nicht abgeschlossen.
Ordentliche Mitglieder:
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mit beratender Stimme |
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Ein Vertreter des Jugendrates |