Unsere Gottesdienste

 

Neuordnung der Gottesdienste
ab August 2023

Es war ein langer Prozess, an dem viele Menschen beteiligt waren – nämlich alle, für die der Gottesdienst am Heilsbronnen zentrale Bedeutung hat. Wir haben Versuche gestartet, Befragungen durchgeführt (an der schriftlichen Umfrage haben sich über 50 Gemeindeglieder beteiligt), Diskussionsrunden begleitet, einen liturgischen Ausschuss gegründet und damit versucht, den Bedürfnissen und Wünschen der Gottesdienstgemein- de gerecht zu werden und gleichzeitig eine Ordnung zu schaffen, die erstens liturgisch „korrekt“ ist und zweitens so durchsichtig, dass jeder ohne viel Suchen und Recherchieren weiß, in welcher Wei- se jeweils am Sonntag im Heilsbronnen Gottesdienst gefeiert wird.

Im Ergebnis ist folgende – ab August geltende – Ordnung entstanden, die der Liturgische Ausschuss im ersten Schritt im Gemeindebeirat vorgestellt und im zweiten Schritt zur Beschlussfassung dem Gemeindekirchenrat vorgelegt hat:

1.        Es wird im Heilsbronnen jeden Sonntag um 11 Uhr Gottesdienst gefeiert:

2.        Es gibt eine monatliche Reihe in folgender Weise:

Am 1. und 3. Sonntag im Monat und an hohen kirchlichen Festtagen feiern wir Abendmahlsgottesdienst in der Form der Evangelischen Messe, also mit gesungener Liturgie, großem Gloria und dem Nizänischen Glaubensbekenntnis. Am 2. und 5. Sonntag im Monat feiern wir einen Predigtgottesdienst – mit kleiner Liturgie (Liedstrophe „Wir loben, preisen, anbeten dich“ als Gloria- Vers) und Apostolischem Glaubensbekenntnis.

An jedem 4. Sonntag im Monat feiern wir einen bunten Gottesdienst mit Abendmahl in einfacher Liturgie und reichen beim Abendmahl Weintrauben und Brot, im Anschluss an den Gottes- dienst wird eine Suppe im Kirchencafé angeboten.

3.        An jedem 1. Sonntag im Monat wird um 10.45 Uhr die Allgemeine Beichte in der Taufkapelle gefeiert, so dass die Beichtgemeinde nicht von den übrigen eintreffenden Gottesdienstbesuchern abgelenkt wird und die Ankommen- den auch nicht den Eindruck haben, sie würden eine gottesdienstliche Feier stören.

4.        Das Abendmahl wird grundsätzlich in (Halb-) Kreisen gefeiert, bei Gottes- diensten mit großer Besucherzahl feiern wir das Abendmahl als Wandelabendmahl.

Gottesdienstliche Zeiten und Formen fallen nicht vom Himmel und gelten nicht für alle Zeit. Uns war es wichtig, eine Ordnung zu finden, die die Jahr- hunderte alten kirchlichen Traditionen im Allgemeinen und die in Jahrzehnten gewachsenen Traditionen unserer Kirche im Besonderen im Blick behalten, die aber dennoch an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen, die gern im Heilsbronnen Gottesdienst feiern und hier weiter geistlich beheimatet bleiben möchten, orientiert sind.

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EVALUIERUNG zu Neuordnung unserer Gottesdienste ab Januar 2023

Traditionen zu bewahren, aber für Neues offen zu sein; so viele Meinungen wie möglich zu hören und Wünsche einfließen zu lassen; Befürchtungen Raum zu geben – die Gemeinde in den Prozess einzubeziehen und Entscheidungen zu erklären:

Das war der Ansatz des Gemeindekirchenrats bei einem Thema, das für die Gemeinde zentral ist. Denn Gemeinde ist nur dann wirklich Gemeinde, wenn sie sich um Gottes Wort versammelt und das Abendmahl feiert.

Im Raum standen mitunter konträre Ansichten:
Manche wünschen sich wöchentlich das Abendmahl, anderen ist das viel zu oft.

Die einen mögen die liebgewonnenen alten Traditionen bewahren, andere finden das zu altbacken und verkrustet.

Die einen mögen nicht auf das Nizänische Glaubensbekenntnis verzichten (das liturgisch zum Abendmahl gehört), die anderen wünschen sich das vertrautere Apostolische Glaubensbekenntnis.

Der Gottesdienst soll nicht länger als eine Stunde dauern, aber es mögen bitte keine Elemente gekürzt werden.

Manche wollen nach dem Gottesdienst noch möglichst viel vom Sonntag haben, andere möchten lieber vorher in Ruhe frühstücken. Kinder undFamilien sollen endlich wieder sichtbarsein, aber der Gottesdienst darf trotzdem kein „Kindergottesdienst“ werden.

Nach einem Klausurwochenende des Gemeindekirchenrats, einer Diskussionsrunde mit dem Gemeindebeirat und einer Gemeindeversammlung hat der GKR alle Argumente gebündelt und daraus Beschlüsse gefasst:

Mit dem neuen Kirchenjahr (ab 1. Advent 2022) wird es nur noch einenGottesdienst geben, und zwar an allen Sonn- und Feiertagen um 11 Uhr. DieserGottesdienst wird als Evangelische Messegefeiert, in zwei verschiedenen Formen:

in einer „kleineren“ Form an normalenSonntagen, in einer „großen“ Form an Hochfesten und ihren Feiertagen (also Weihnachten, Epiphanias, Gründonnerstag,Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis und Michaelis).

An jedem vierten Sonntag im Monat feiern wir einen bunten Gottesdienst in freier Form (für Groß und Klein, Jung und Alt, 0–110), mit Abendmahl und moderner Liturgie, danach wird es Mittagessen für alle geben („Suppentopf“).

Aus diesen Beschlüssen sind drei verschiedene Gottesdienstordnungen entstanden:

Die Kurzform enthält das Apostolische Glaubensbekenntnis, eine gekürzte Abendmahlsliturgie und vor dem Abendmahl ein Segenslied mit Nachspiel, während dessen Gottesdienstbesucher, die vor dem Abendmahl gehen möchten, als Gesegnete die Kirche verlassen können.
Die Gottesdienste werden in der Regel nicht länger als eine Stunde dauern.

Die große Form mit Nizänum und vollständiger Abendmahlsliturgie feiern wir zu den wichtigen kirchlichen Festen und den Feiertagen, die sie nach sich ziehen.

Die Gottesdienste in freier Form werden familienfreundlich sein, sollen aber auch Erwachsene ansprechen. Der Mittagstisch im Anschluss dient der Gemeinschaft und soll die Familien mit Kindern entlasten.

Außerdem sollen in größeren Abständen am Samstagabend Jugendgottesdienste gefeiert werden. Erste Absprachen mit unserer „Heilsbronnen-Band“ Mamajoga für den Start im Frühjahr 2023 gibt es bereits.

Der GKR hat für alle Neuerungen eine Probezeit von einem halben Jahr (also bis Pfingsten) angesetzt. Danach werden die Erfahrungen evaluiert und bei Bedarf Nachjustierungen vorgenommen.

Dem GKR war es besonders wichtig, die jahrzehntealten gewachsenen liturgischen Traditionen des Heilsbronnen zu bewahren. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass aus zwei nebeneinander bestehenden Gottesdienstgemeinden (9-Uhr-Gemeinde und 11-Uhr-Gemeinde) nun eine Heilsbronnen-Gemeinde wird.                                                               Dr. Ulf Schneider und Christiane Klußmann