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Unsere Gottesdienste

Traditionen zu bewahren, aber für Neues offen zu sein; so viele Meinungen wie möglich zu hören und Wünsche einfließen zu lassen; Befürchtungen Raum zu geben – die Gemeinde in den Prozess einzubeziehen und Entscheidungen zu erklären:

Das war der Ansatz des Gemeindekirchenrats bei einem Thema, das für die Gemeinde zentral ist. Denn Gemeinde ist nur dann wirklich Gemeinde, wenn sie sich um Gottes Wort versammelt und das Abendmahl feiert.

Im Raum standen mitunter konträre Ansichten:
Manche wünschen sich wöchentlich das Abendmahl, anderen ist das viel zu oft.

Die einen mögen die liebgewonnenen alten Traditionen bewahren, andere finden das zu altbacken und verkrustet.

Die einen mögen nicht auf das Nizänische Glaubensbekenntnis verzichten (das liturgisch zum Abendmahl gehört), die anderen wünschen sich das vertrautere Apostolische Glaubensbekenntnis.

Der Gottesdienst soll nicht länger als eine Stunde dauern, aber es mögen bitte keine Elemente gekürzt werden.

Manche wollen nach dem Gottesdienst noch möglichst viel vom Sonntag haben, andere möchten lieber vorher in Ruhe frühstücken. Kinder undFamilien sollen endlich wieder sichtbarsein, aber der Gottesdienst darf trotzdem kein „Kindergottesdienst“ werden.

Nach einem Klausurwochenende des Gemeindekirchenrats, einer Diskussionsrunde mit dem Gemeindebeirat und einer Gemeindeversammlung hat der GKR alle Argumente gebündelt und daraus Beschlüsse gefasst:

Mit dem neuen Kirchenjahr (ab 1. Advent 2022) wird es nur noch einenGottesdienst geben, und zwar an allen Sonn- und Feiertagen um 11 Uhr. DieserGottesdienst wird als Evangelische Messegefeiert, in zwei verschiedenen Formen:

in einer „kleineren“ Form an normalenSonntagen, in einer „großen“ Form an Hochfesten und ihren Feiertagen (also Weihnachten, Epiphanias, Gründonnerstag,Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis und Michaelis).

An jedem vierten Sonntag im Monat feiern wir einen bunten Gottesdienst in freier Form (für Groß und Klein, Jung und Alt, 0–110), mit Abendmahl und moderner Liturgie, danach wird es Mittagessen für alle geben („Suppentopf“).

Aus diesen Beschlüssen sind drei verschiedene Gottesdienstordnungen entstanden:

Die Kurzform enthält das Apostolische Glaubensbekenntnis, eine gekürzte Abendmahlsliturgie und vor dem Abendmahl ein Segenslied mit Nachspiel, während dessen Gottesdienstbesucher, die vor dem Abendmahl gehen möchten, als Gesegnete die Kirche verlassen können.
Die Gottesdienste werden in der Regel nicht länger als eine Stunde dauern.

Die große Form mit Nizänum und vollständiger Abendmahlsliturgie feiern wir zu den wichtigen kirchlichen Festen und den Feiertagen, die sie nach sich ziehen.

Die Gottesdienste in freier Form werden familienfreundlich sein, sollen aber auch Erwachsene ansprechen. Der Mittagstisch im Anschluss dient der Gemeinschaft und soll die Familien mit Kindern entlasten.

Außerdem sollen in größeren Abständen am Samstagabend Jugendgottesdienste gefeiert werden. Erste Absprachen mit unserer „Heilsbronnen-Band“ Mamajoga für den Start im Frühjahr 2023 gibt es bereits.

Der GKR hat für alle Neuerungen eine Probezeit von einem halben Jahr (also bis Pfingsten) angesetzt. Danach werden die Erfahrungen evaluiert und bei Bedarf Nachjustierungen vorgenommen.

Dem GKR war es besonders wichtig, die jahrzehntealten gewachsenen liturgischen Traditionen des Heilsbronnen zu bewahren. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass aus zwei nebeneinander bestehenden Gottesdienstgemeinden (9-Uhr-Gemeinde und 11-Uhr-Gemeinde) nun eine Heilsbronnen-Gemeinde wird.                                                               Dr. Ulf Schneider und Christiane Klußmann