Der Gemeindebeirat

Die Mitglieder des Gemeindebeirats werden auf Vorschläge aus allen Bereichen, in denen Mitglieder der Gemeinde aktiv und engagiert, sind durch den Gemeindekirchenrat berufen. Das Gremium zeichnet sich insoweit durch vielfältige praktische Erfahrungen aus allen Bereichen der Gemeinde aus. In seinen Aufgabenbereich fällt die Mitwirkung bei Planungen und Koordinierungen des Gemeindearbeit und bei Beratungen von Einzelfragen.
Der Gemeindekirchenrat informiert den Gemeindebeirat über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche sowie über Arbeitsvorhaben und Beschlüsse des Gemeindekirchenrats, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt die – wegen persönlichen Betroffenheiten (Datenschutz) – vertraulich zu behandeln sind.  Der Gemeindebeirat kann an den Gemeindekirchenrat Anfragen richten und ihm Anregungen geben. Der Gemeindekirchenrat hört den Gemeindebeirat vor wichtigen Entscheidungen, sowie vor der Bestellung von ordinierten Mitarbeitenden, also in der Regel von Pfarrerinnen und Pfarrern an. Seine Amtsperiode orientiert sich an der Wahlperiode des Gemeindekirchenrates.